Neues Datenübermittlungsverfahren ELENA gilt seit 1. Januar 2010 |
| Arbeitgeber müssen für jeden Beschäftigten eine Meldung übermitteln - Kritiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken |
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| ELENA bedeutet "elektronischer Entgeltnachweis". Dabei müssen seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten monatlich mit jeder Entgeltabrechnung umfangreiche Daten an die zentrale Speicherstelle der Sozialversicherungsträger, die sog. ZSS, übermitteln. |
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Mindestelterngeld wird in Progressionsvorbehalt einbezogen |
| Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig - Einkommensteuerbescheide offen halten |
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| Elterngeld wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR monatlich für maximal 14 Monate ab dem Tag der Geburt des Kindes an Vater und Mutter gezahlt. Beide Eltern können den Zeitraum frei zwischen sich aufteilen.
Mit dem Elterngeld sollen die durch die erforderliche Kinderbetreuung entgangenen Einkünfte zumindest teilweise ausgeglichen werden. |
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