Aktuelle Berichte

Das betrifft Sie

An dieser Stelle haben wir für Sie ein aktuelles Thema aus der Steuergesetzgebung ausführlich kommentiert. Weitere Veröffentlichungen finden Sie in unserer Informationssammlung am Ende dieses Kapitels.

Altersvorsorgeaufwendungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Höchstbetrag in der Basisversorgung wird ab 2008 gekürzt – Günstigerprüfung bis 2019
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können kleine und mittlere Betriebe neben der regulären linearen Abschreibung die Sonderabschreibung mit 20 % im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den 4 Folgejahren vornehmen. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurden die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG für Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2008 angeschafft werden, neu geregelt.


Wichtige Änderungen
  • Sonderabschreibungen können für neue und gebrauchte bewegliche Anlagegüter in Anspruch genommen werden (bisher nur für neue Wirtschaftsgüter).
  • Das Anlagegut muss mindestens bis zum Ende des Jahres, das dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgt, in einer inländischen Betriebsstättedes Betriebs zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden (bisher beschränkte sich die Verbleibedauer im Betrieb auf 12 Monate).
  • Sonderabschreibungen können ab 2008 auch ohne einen im Vorjahr gebildeten Investitionsabzug in Anspruch genommen werden (bisher durften Sonderabschreibungen mit 20 % nur vorgenommen werden, wenn im Vorjahr eine Ansparrücklage gebildet wurde).

Nur kleine und mittlere Betriebe können die Sonderabschreibung mit 20 % im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei dürfen bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden.
Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen (Freiberuflern) darf das Betriebsvermögen im Vorjahr den Grenzbetrag von 235.000 EUR nicht übersteigen.
Für Land- und Forstwirte ohne Einnahmen-Überschussrechnungdarf der Wirtschaftswert den Betrag von 125.000 EUR nicht übersteigen.
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, darf der Gewinn des Vorjahres 100.000 EUR nicht übersteigen.

Bei der Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern im Jahr der Betriebseröffnung werden die Größenmerkmale stets als erfüllt angesehen, da ein neu eröffneter Betrieb kein vorangegangenes Wirtschaftsjahr hat, zu dessen Ende die Betriebsgröße ermittelt werden könnte.

Hinweis
Sofern für das angeschaffte Anlagegut ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen und die Anschaffungskosten entsprechend gemindert wurden, sind die Sonderabschreibungen von den um den Investitionsabzug gekürzten Anschaffungskosten vorzunehmen. Durch diese Kürzung mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung und die reguläre lineare Abschreibung, die neben der Sonderabschreibung anzusetzen ist. (Zum Investitionsabzugsbetrag verweisen wir auf unseren Artikel zu diesem Thema, den wir unter der Rubrik „Das betrifft Sie“ archiviert haben)

Wichtig
Wird das Wirtschaftsgut, für das eine Sonderabschreibung vorgenommen wurde, nicht bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Jahr der Anschaffung folgt, zu mindestens 90 % betrieblich genutzt, wird die für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene Sonderabschreibung rückwirkend auf das Jahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung versagt.
Der Mehrgewinn aus dem Wegfall der Sonderabschreibung wird rückwirkend versteuert. Der Steuerbescheid des betreffenden Jahres wird geändert. Auf die anfallende Steuernachzahlung werden Nachzahlungszinsen erhoben.Ab dem Jahr 2005 können Aufwendungen für die sog. Basisversorgung (Altersvorsorgeaufwendungen) mit einem jährlich steigenden Abzugssatz von 60 % im Jahr 2005 bis 100 % im Jahr 2040 aus einem Höchstbetrag von 20.000 EUR für Ledige bzw. 40.000 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Jahr 2008 beträgt der Abzugssatz 66 % der Beiträge zur Basisversorgung, also z. B. bei Ledigen 66 % aus maximal 20.000 EUR = 13.200 EUR.
Die Basisversorgung umfasst Beiträge
  • zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
  • zu landwirtschaftlichen Alterskassen
  • zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und
  • zu einem sog. „Rürup-Rentenvertrag“ (private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung mit Vertragsabschluss ab 01.01.2005)
Bei Arbeitnehmern ohne eigene Beitragsleistung zur Altersversorgung (Beamte und vergleichbare Versorgungsempfänger) wird der Höchstbetrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR um einen fiktiven Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt, weil diese Personen eine Altersversorgung erhalten, ohne eigene Beiträge zu dieser Altersversorgung geleistet zu haben.
Ab dem Veranlagungsjahr 2008 wird diese Kürzung des Höchstbetrags in der Basisversorgung auch bei Arbeitnehmern vorgenommen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine Berufstätigkeit ausüben und in diesem Zusammenhang auf Grund vertraglicher Vereinbarung Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben.
Dies betrifft insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Pensionszusage der GmbH, die gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Altersversorgung durch Ausschüttungsverzicht finanzieren, indem die Pensionsrückstellung der GmbH den ausschüttungsfähigen Gewinn mindert. Diese Gesellschafter-Geschäftsführer konnten bis 2007 die Beiträge zu einer Rürup-Rente aus dem ungekürzten Höchstbetrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei der Ermittlung der abziehbaren Sonderausgaben (in 2007 64 % des Höchstbetrags) berücksichtigen.
Ab 2008 wird nun der Höchstbetrag von 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Pensionszusage stets um den fiktiven Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt. Es spielt keine Rolle mehr, ob die Altersversorgung ganz oder teilweise durch eigene Beiträge oder durch steuerfreie Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung aufgebaut wird. Damit erfolgt auch dann eine Kürzung des Höchstbetrags in der Basisversorgung, wenn die Altersversorgung voll aus eigenen Beiträgen erbracht wird.
Bedingt durch den Systemwechsel bei der Besteuerung der Alterseinkünfte ab dem Jahr 2005 erfolgt in den Kalenderjahren 2005 bis 2019 eine Günstigerprüfung zwischen der bis 2004 und der ab 2005 geltenden Behandlung der Beiträge zur Altersversorgung. Sofern die bis 2004 geltende Rechtslage für den Steuerpflichtigen zu einem günstigeren Ergebnis führt, werden die Altervorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2019 weiterhin nach altem Recht behandelt.
Insoweit gilt für den Vorwegabzug im Rahmen der alten Höchstbetragsregelung das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.05.2007 weiter. (Rechtsgrundlagen: Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007, § 10 Abs. 4a EStG, BMF-Schreiben vom 22.05.2007)
(Veröffentlicht im Mai 2008)
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Sonderabschreibungen ab 2008 neu geregelt

Wichtige Änderungen – Größenmerkmale dürfen nicht überschritten werden
(Veröffentlicht im April 2008)
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Investitionsabzugsbetrag ersetzt Ansparrücklage

Neuregelung gilt schon ab 2007 - Wichtige Änderungen
(Veröffentlicht im März 2008)
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Neuregelungen bei der Gewerbesteuer ab 2008

Unternehmensteuerreform bringt wesentliche Änderungen
(Veröffentlicht im Januar 2008)
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Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge ab 2009

Werbungskostenabzug entfällt - Kapitaleinkünfte werden erweitert
(Veröffentlicht im November 2007)
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Abgabepflicht von Unternehmen an die Künstlersozialkasse

Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung - Nachzahlungen drohen
(Veröffentlicht im September 2007)
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Steuerabzug für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in Privathaushalten

Steuerermäßigung auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften
(Veröffentlicht im August 2007)
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Finanzämter werden über Rentenbezüge informiert

Einführung der Identifikationsnummer zum 01. Juli 2007 schafft Voraussetzungen
(Veröffentlicht im Mai 2007)
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Pflichtangaben in Geschäftsbriefen - Formvorschriften seit 2007 zwingend

Pflichtangaben auch für e-Mails beachten
(Veröffentlicht im April 2007)
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Vorsteuerabzug aus Mietverträgen – Auch Altverträge müssen angepasst werden

Rechnungsangaben für den Vorsteuerabzug beachten
(Veröffentlicht im Januar 2007)
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Grenze bei Kleinbetragsrechnungen steigt auf 150 EUR

Erleichterung bei der Rechnungslegung - Mindestrechnungsangaben beachten
(Veröffentlicht im Januar 2007)
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Umsatzsteuererhöhung 2007

Übergangsprobleme bei der Umstellung von 16 % auf 19 %
(Veröffentlicht im September 2006)
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Betrieblicher Nutzungsanteil beim gemischt genutzten PKW ab 2006

Bundesfinanzministerium konkretisiert den Nachweis der betrieblichen Nutzung
(Veröffentlicht im September 2006)
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Neue Regeln beim betrieblich und privat genutzten PKW ab 2006

1 %-Regelung gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur noch bei überwiegend betrieblicher Nutzung
(Veröffentlicht im April 2006)
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Kinderbetreuungskosten neu geregelt

Ab 2006 sind Betreuungskosten für Kinder besser absetzbar
(Veröffentlicht im April 2006)
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Geplante Steueränderungen 2006: Handwerkerleistungen in Privathaushalten

Zusätzlicher Anrechnungsbetrag zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
(Veröffentlicht im März 2006)
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Einkommensteuererklärung 2005 - Abzug der Vorsorgeaufwendungen neu geregelt

Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
(Veröffentlicht im Januar 2006)
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Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten

Vorsicht bei vorläufiger Steuerfestsetzung ist geboten
(Veröffentlicht im Oktober 2005)
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Verbesserung beim Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder

Familienfreundliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(Veröffentlicht im August 2005)
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Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Finanzverwaltung modifiziert Erlassregelungen
(Veröffentlicht im April 2005)
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Neue Rentenbesteuerung ab 2005

Steuererklärung für Rentner
(Veröffentlicht im April 2005)
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Die Zeit drängt. Steueramnestie läuft zum 31.03.2005 aus

Mit der Steueramnestie endet auch das Bankgeheimnis
(Veröffentlicht im Januar 2005)
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Endlich Klarheit beim steuerlichen Abzug von häuslichen PCs

Steuerlicher Abzug von Aufwendungen für einen Computer
(Veröffentlicht im August 2004)
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Abziehbarkeit von Aufwendungen für Berufsausbildung und Studium

Gesetzgeber kippt die für den Steuerpflichtigen günstige BFH-Rechtsprechung
(Veröffentlicht im Oktober 2004)
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Unvollständige Rechnung und Ihr Geld ist weg

Neue Pflichtangaben für Rechnungsstellungen
(Veröffentlicht im August 2004)
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Neuer Abzugsbetrag für Alleinerziehende

Wegfall des Haushaltsfreibetrags ab 2004
(Veröffentlicht im März 2004)
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