GmbH-Anteile: Ohne Einnahmen keine Halbierung von Auflösungsverlusten

Finanzverwaltung hebt Nichtanwendungserlass auf - Voller Abzug von Veräußerungs- und Auflösungsverlusten
Nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) sind Erträge und auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte (seit 2009 zu 60%) steuerpflichtig.
Sofern nur die Hälfte der Einnahmen steuerpflichtig ist, dürfen die damit zusammenhängenden Ausgaben auch nur zur Hälfte abgezogen werden.
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Bundesverfassungsgericht entscheidet zum häuslichen Arbeitszimmer

Gesetzgeber muss rückwirkend eine Neuregelung ab 01.01.2007 treffen - Handlungsempfehlungen für Steuerpflichtige
Gute Nachrichten für viele Steuerzahler!
Mit seinem Beschluss vom 6. Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das seit 2007 bestehende Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, als verfassungswidrig erklärt, soweit einem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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