Unsere Leistungen - und was sie kosten

Messen Sie uns an unseren Leistungen - zum Beispiel in der steuerrechtlichen Beratung, der Übernahme von Aufgaben im Rechnungswesen, der wirtschaftlichen Beratung sowie der Vertretung gegenüber Finanzbehörden.
Kosten? Wir sind hierbei an gesetzliche Verordnungen gebunden - informieren Sie aber gern ausführlich darüber.

Steuerrechtliche Beratung und Steuererklärungen

Wir setzen für Sie Steuerkonzepte für Unternehmen um, die als GmbH, GmbH & Co. KG oder als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt werden.
Wir erstellen für Sie die anfallenden Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen, bieten Ihnen aber auch Hilfe an, wenn Sie Ihre Steuererklärungen selbst anfertigen und lediglich bestimmte Fragen klären wollen, ohne ein festes Mandatsverhältnis einzugehen.
Auch bei der Ermittlung und Erklärung der Einkünfte aus Renten und Pensionen, aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen sind wir für Sie da. Daneben beraten wir Sie kompetent in Fragen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Rechnungswesen und Personalwesen

Wir begleiten Sie von der Buchführung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zur Erstellung der Jahresabschlüsse für GmbHs und GmbH & Co. KGs bzw. der Gewinnermittlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Auch Gründungsbilanzen und Aufgabebilanzen fertigen wir für Sie an.
Sofern Sie Ihre Buchhaltung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ihrem Hause bearbeiten, erledigen wir gerne die Abschlussarbeiten einschl. der Steuererklärungen für Sie.

Wirtschaftliche Beratung

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Existenzgründung und Geschäftseröffnung sowie bei der steuerlich optimierten Unternehmensgestaltung und der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Wir stehen Ihnen bei der Regelung der Betriebsaufgabe oder der Betriebsnachfolge sowie beim Schenken und Vererben von Betrieben als engagierter Partner zur Seite.

Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten

Wir setzen uns für Ihre berechtigten Interessen gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten ein. Hierzu erheben wir für Sie Einsprüche gegen Bescheide der Finanzämter und vertreten Sie bei Klagen vor den Finanzgerichten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Begründung von Rechtsbehelfen, die Sie selbst führen wollen.

So rechnen wir unsere Leistungen ab

In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir mit Ihnen zunächst die Frage, ob und in welchem Umfang Sie steuerliche Beratung oder weitere Leistungen benötigen und in Anspruch nehmen möchten.

Für ein erstes umfassendes Beratungsgespräch sieht die gesetzliche Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) einen Gebührenrahmen bis maximal 180 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer vor.

Alle weiteren Tätigkeiten werden nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Der Umfang der Tätigkeiten und die daraus entstehenden Gebühren werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Eine transparente und nachvollziehbare Rechungsstellung ist für uns selbstverständlich.

Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten anfallen, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Ein Sonderausgabenabzug für den "Privatbereich" der Einkommensteuererklärung (z.B. Ermittlung der Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie der kindbedingten Ermäßigungen) ist ab dem Jahr 2006 nicht mehr möglich. Dieser Umstand wird von uns bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.