Messen Sie uns an unseren Leistungen - zum Beispiel in der
steuerrechtlichen Beratung,
der Übernahme von Aufgaben im
Rechnungswesen,
der
wirtschaftlichen Beratung sowie der
Vertretung gegenüber Finanzbehörden.
Kosten? Wir sind hierbei an
gesetzliche Verordnungen
gebunden - informieren Sie aber gern ausführlich darüber.
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Steuerrechtliche Beratung und Steuererklärungen |
Wir setzen für Sie Steuerkonzepte für Unternehmen um, die als GmbH,
GmbH & Co. KG oder als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt werden.
Wir erstellen für Sie die anfallenden Steuererklärungen für Unternehmen
und Privatpersonen, bieten Ihnen aber auch Hilfe an, wenn Sie Ihre Steuererklärungen
selbst anfertigen und lediglich bestimmte Fragen klären wollen, ohne ein festes
Mandatsverhältnis einzugehen.
Auch bei der Ermittlung und Erklärung der Einkünfte aus Renten und Pensionen, aus Vermietung
und Verpachtung und aus Kapitalvermögen sind wir für Sie da. Daneben beraten wir Sie
kompetent in Fragen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
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Rechnungswesen und Personalwesen |
Wir begleiten Sie von der Buchführung und der Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zur Erstellung der Jahresabschlüsse
für GmbHs und GmbH & Co. KGs bzw. der Gewinnermittlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Auch Gründungsbilanzen und Aufgabebilanzen fertigen wir für Sie an.
Sofern Sie Ihre Buchhaltung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ihrem Hause bearbeiten,
erledigen wir gerne die Abschlussarbeiten einschl. der Steuererklärungen für Sie.
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Wirtschaftliche Beratung |
Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Existenzgründung und Geschäftseröffnung sowie bei der
steuerlich optimierten Unternehmensgestaltung und der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Wir stehen Ihnen bei der Regelung der Betriebsaufgabe oder der Betriebsnachfolge sowie beim Schenken und Vererben
von Betrieben als engagierter Partner zur Seite.
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Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten |
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Wir setzen uns für Ihre berechtigten Interessen gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten ein. Hierzu
erheben wir für Sie Einsprüche gegen Bescheide der Finanzämter und vertreten Sie bei Klagen vor den Finanzgerichten.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Begründung von Rechtsbehelfen, die Sie selbst führen wollen.
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So rechnen wir unsere Leistungen ab |
In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir mit Ihnen zunächst die Frage, ob und
in welchem Umfang Sie steuerliche Beratung oder weitere Leistungen benötigen und in Anspruch
nehmen möchten.
Für ein erstes umfassendes Beratungsgespräch sieht die gesetzliche
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) einen Gebührenrahmen bis maximal
180 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer vor.
Alle weiteren Tätigkeiten werden nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Der Umfang der Tätigkeiten und die daraus entstehenden Gebühren werden im Vorfeld
mit Ihnen abgestimmt. Eine transparente und nachvollziehbare Rechungsstellung
ist für uns selbstverständlich.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten anfallen, können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung steuermindernd angesetzt werden.
Ein Sonderausgabenabzug für den "Privatbereich" der Einkommensteuererklärung (z.B. Ermittlung der Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie der kindbedingten Ermäßigungen) ist ab dem Jahr 2006 nicht mehr möglich.
Dieser Umstand wird von uns bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.
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